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Europa der Regionen

 

Die regionale und die kommunale Ebene sind bedeutende Akteure bei der Gestaltung einer bürgernahen Politik in der Europäischen Union. Der Verfassungsvertrag erkennt erstmalig diese wichtige Funktion an, indem in seinen Bestimmungen über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auch auf die staatlichen Untergliederungen (am Beispiel Österreich: Bund, Länder, Städte, Gemeinden) Bezug genommen und dem Ausschuss der Regionen (AdR), der sich aus den Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammensetzt, eine wesentliche Rolle zugewiesen wird.

Die Reflexionsphase nach den Referenden in Frankreich und den Niederlanden sollte aus Sicht der Regionen und Kommunen zu einer aktiven Debatte über das Subsidiaritätsprinzip genützt werden. Bereits auf Basis der bestehenden Verträge können institutionelle und operative Verbesserungen zugunsten einer stärkeren Einbeziehung der Regionen und Kommunen ins Auge gefasst werden. Ein Aspekt dieser Überlegungen ist, die lokalen und regionalen Akteure durch frühzeitige Information in die Lage zu versetzen, auf konkrete legislative Vorschläge der Kommission besser Einfluss nehmen zu können. Darüber hinaus besteht in den einzelnen Mitgliedstaaten für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit, sich verstärkt – gegebenenfalls grenzüberschreitend – zu vernetzen und sich auf diese Weise auf europäischer Ebene stärker Gehör zu verschaffen.

Die Akzeptanz und damit auch der Erfolg der europäischen Integration werden nicht zuletzt davon abhängen, dass die regionalen Identitäten und Kulturen bewahrt werden. Europa muss dort wahrgenommen und gelebt werden, wo sich seine Bürger zu Hause fühlen.

Inhaltliche Mitarbeit:

Institut der Regionen Europas

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Datum: 08.03.2006