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Presseaussendungen

09.06.2006

EU-Verkehrsministerrat beschließt Nahverkehrsrichtlinie

Gorbach setzt Kompromisslösung durch

 

Als "großen Erfolg für unsere Ratspräsidentschaft" bezeichnete Verkehrsminister Hubert Gorbach den Durchbruch bei der heute im Verkehrsministerrat in Luxemburg beschlossenen EU-Nahverkehrsrichtlinie. Nach langen Verhandlungen gelang ein einhelliger Beschluss zur Stärkung der Rechtssicherheit im Nahverkehr.

"Die 35 Jahre alte Verordnung ist mit diesem Beschluss endlich Geschichte. Wir haben nun eine neue, die den realen Wettbewerbsbedingungen angepasst ist", freute sich Gorbach. Für Österreich sei es - unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips- grundsätzlich wichtig, dass ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Rechtssicherheit bei Ausschreibungen öffentlicher Dienstleistungsaufträge und einer Stärkung und Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs gefunden werde: eine Balance zwischen Direktvergabe und Ausschreibung. Gorbach: "Natürlich musste diese Ausgewogenheit auch zwischen den Verkehrsträgern Schiene und Straße erreicht werden, sodass ich glaube, dass wir einen guten Kompromiss erzielt haben."

Inhalt und Ziele des Verordnungsvorschlags:

Der Vorschlag der Kommission erfasst den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personenverkehr mit der Eisenbahn und anderen Arten des Schienenverkehrs (U-Bahn, Straßenbahn) sowie auf der Straße. Die Gewährung ausschließlicher Rechte oder Kompensationszahlungen erfolgt ausschließlich auf Vertragsbasis. (öffentlicher Dienstleistungsauftrag). Die Vergabe dieser Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich mittels Ausschreibungsverfahren, wobei die eigene Betreibung der Dienste durch die zuständige örtliche Behörde oder die Direktvergabe an einen internen Betreiber (In House -Vergabe) ohne Ausschreibung zulässig wäre. Der interne Betreiber muss allerdings sämtliche Personenverkehrsdienste innerhalb des Zuständigkeitsgebiets der Behörde ausführen und darf an keinem Ausschreibungsverfahren außerhalb dieses Bereichs teilnehmen. Direktvergaben sind auch unter gewissen Schwellenwerten, im Fall einer Unterbrechung des Verkehrsdienstes (Notmaßnahme) sowie im Eisenbahnregional und -fernverkehr zulässig.

 

 

Datum: 09.06.2006