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Die Europäische Union ist zutiefst besorgt über die andauernde Gewalt in Sri Lanka. Die dort lebenden Menschen wollen Frieden. Die für die Gewalttaten Verantwortlichen scheinen ein Wiederaufflammen eines Konflikts anzustreben, von dem sie wissen, dass er allen Bevölkerungs¬gruppen Sri Lankas weiteres Leide bringen wird, auch denjenigen, die sie zu vertreten behaupten. Die Europäische Union appelliert an alle Personen, die diese Gewalttaten ausüben, sowie an die¬jenigen, die einen Einfluss auf die Täter ausüben, den sich anbahnenden Konflikt aufzuhalten.
Die uneingeschränkte Umsetzung des geltenden Waffenstillstandsabkommens zwischen der Regie¬rung von Sri Lanka und den Befrei¬ungstigern von Tamil Eelam (LTTE) ist eine Grundvoraus¬setzung für jegliche Annäherung an einen dauerhaften Frieden. Die Europäische Union verurteilt aufs Schärfste die Verantwortlichen des am 13. Januar verübten Anschlags auf die Büros der Sri Lanka Monitoring Mission (SLMM) in Batticaloa. Dieser Angriff ist ein gezielter Versuch, das Waffenstillstandsabkommen zu untergraben.
Die SLMM ist eine unbewaffnete Mission, die sowohl von der Regierung als auch von den Befrei¬ungstigern von Tamil Eelam (LTTE) gebeten wurde, das Waffenstillstandsabkommen zu überwa¬chen. Die Europäische Union ruft die Vertragsparteien des Waffenstillstandsabkommens dazu auf, die Sicherheit der SLMM zu gewährleisten, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann.
Die Europäische Union bekennt sich erneut zur SLMM und würdigt die wertvolle Arbeit der teil¬nehmen¬den Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden. Sie fordert die LTTE nachdrücklich dazu auf, einem sofortigen Treffen mit Vertretern der Regierung zur Erörterung der Umsetzung des Waffenstillstandsabkommens zuzustimmen.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assozi¬ierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island und Liechtenstein sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.